Ihre regionale KEB finanziert sich und Ihre Bildungsveranstaltungen hauptsächlich aus Geldern des Kultusministeriums gemäß dem „Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern“ (EbFöG) aus dem Jahr 1974. Die aktuellen Verwaltungsvorschriten vom 1. Januar 2017 binden diese staatlichen Zuschüsse an ein implementiertes Qualitätsentwicklungssystem. Die KEB Cham beteiligt sich deshalb unter wissenschaftlicher Begleitung bereits seit 2004 am Projekt „Basisnahe Qualitätsentwicklung“ und wurde 2007 erstmals erfolgreich nach QES-T zertifiziert und seitdem alle drei Jahre rezertifiziert.
Im Bistum Regensburg wurde in jeder regionalen KEB ein Qualitätsbeauftrager ernannt. Dies ist in der Regel der Geschäftsführende Bildungsreferent. Er überträgt die von QES-T vorgegebenen Qualitätskriterien einrichtungsspezifisch auf die regionale KEB.
Im Wesentlichen betrifft QES-T die Geschäftsstelle Ihrer regionalen KEB. Dabei entstand in jeder Einrichtung ein detailliertes Qualitätshandbuch, das ausgehend vom eigenen Qualitätsverständnis, die Qualität innerhalb der KEB-Geschäftsstelle sowie die Qualität der Angebote der KEB beschreibt und Standards festschreibt.
Aber auch für Sie und die in Ihrer Pfarrgemeinde bzw. Ihrem Verband durchgeführten Bildungsveranstaltungen soll dieser Prozess der Qualitätsentwicklung- und sicherung fruchtbar werden. Dazu laden wir Sie ein, sich beispielsweise regelmäßig folgenden Fragen zu stellen:
Gerade die Auswertung (Evaluation) von Veranstaltungen und die Konsequenzen daraus sind ein Punkt, bei dem Sie mit dem Qualitätsentwicklungsprozess in Berührung kommen. Unter unseren Formularen im internen Bereich finden Sie dazu Evaluationsbögen, mit denen Sie bei den Teilnehmenden unter verschiedenen Aspekten die Qualität einer Veranstaltung erfragen können. Auch unser regionales Qualitätsverständnis finden Sie auf unserer Homepage.
Ihre Erfahrungen mit der Qualität Ihrer Angebote sind uns sehr wichtig. Daher sind wir für Ihre Rückmeldungen dankbar.